ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

FÜR UMZUGSDIENSTLEISTUNGEN

(Stand: 01.01.2025)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen B.A.Y.A. GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Umzugsdienstleistungen geschlossen werden.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Umzugsdienstleistungen (Transport, Verpackung, Montage etc.) gemäß den vertraglichen Vereinbarungen durchzuführen.

 

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Durchführung zustande.

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung notwendigen Informationen zu geben.

Der Auftraggeber hat für eine freie Zufahrt und Parkmöglichkeit an Be- und Entladestelle zu sorgen. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass die Bodenverhältnisse der Einsatzstelle und/oder die Zufahrtswege, soweit es sich nicht um öffentliche Straßen oder Plätze handelt, eine ordnungsgemäße und ungefährdete Durchführung des Auftrags gestattet.

Für vom Auftraggeber selbst verpacktes Umzugsgut übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Transportschäden.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.

Zusatzleistungen, Wartezeiten und nicht vereinbarte Zusatzaufwände werden gesondert berechnet.

Zahlungen sind spätestens mit Abschluss der Dienstleistung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

§ 6 Stornierung und Rücktritt

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Umzugstermin werden 20 % des Auftragswertes fällig. Bei Rücktritt ab 3 Tagen vor dem Umzugstermin werden 50 % berechnet. Erfolgt die Stornierung am Umzugstag, wird der volle Betrag fällig.

 

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden am Umzugsgut, sofern diese durch eigenes Verschulden oder das seiner Mitarbeiter entstehen.

Gefährliche Güter, klassifiziert nach ADR, werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und den Gefahrgutrichtlinien von B.A.Y.A. GMBH übernommen. 

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Annahme zum Transport sind insbesondere folgende Güter: 

Edelmetalle, Juwelen, Edelsteine, Papiergeld und sonstige Zahlungsmittel, Wertpapiere, Dokumente und Urkunden, persönliche Effekte, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Gemälde, Skulpturen, unverpackte Möbel, lebende Tiere und Pflanzen, temperaturgeführte Arzneimittel, Waffen bzw. Munition jeglicher Art. 

Der Auftraggeber hat besonders wertvolle oder diebstahlsgefährdete Güter (insb. pharmazeutische Produkte, Telekommunikations- oder Unterhaltungselektronik, EDV Soft-, Hardware und EDV-Zubehör, Tabakwaren, Spirituosen etc.) sowie bei Gütern mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 50,00 EUR/kg so rechtzeitig vor Übernahme schriftlich anzuzeigen, dass B.A.Y.A. GMBH über die Annahme der Güter entscheiden und Maßnahmen für eine sichere und schadenfreie Abwicklung des Auftrags treffen kann. 

Frost- und wärmeempfindliche Güter sind gesondert anzuzeigen. Bei fehlender Information (insb. Wertangabe) trifft das zusätzliche Risiko ausschließlich den Auftraggeber.

Die Haftung ist auf maximal €620 je Kubikmeter Umzugsgut begrenzt, sofern keine Transportversicherung abgeschlossen wurde.

Soweit der Auftraggeber keine Verpackung und Kennzeichnung durch den Auftragnehmer wünscht, weist der Auftragnehmer den Auftraggeber auf den Haftungsausschluss gem. § 451 d Abs. 1 Ziff. 2 HGB hin. Zur Überprüfung des vom Auftraggeber verpackten Gutes ist der Auftragnehmer weder berechtigt noch verpflichtet, außer in Fällen der offensichtlichen Ungeeignetheit der Verpackung.

 

§ 8 Versicherung

Eine zusätzliche Transportversicherung kann gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Ohne Abschluss haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 451 ff. HGB – für Deutschland).

 

§ 9. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den beauftragten Auftragnehmer zu richten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

§ 10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Velbert.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die der unwirksamen Klausel im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten am nächsten kommt und mit Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.

Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

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